Eben zuhause eingetrudelt und in den Briefkasten geschaut, ich erwarte sehnlichst meine neuen Zippy-Lipos für den Notos....
Die 4 Zippies habe ich am 13.12.08 in Honk Kong bestellt bei
http://www.hobbycity.com/hobbycity/store/uh_index.asp laut Tracking waren sie bereits am 14.12. in Frankfurt angekommen, Seitdem Status „Customs Inspection“ Soweit so gut! Nun dachte ich es dauert noch so ein Wöchelchen dann bekomm ich Nachricht vom Zoll in meiner Stadt und ich kann sie dort dann auslösen (Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer plus den artikelabhängigen Zoll).
So, dann schaue ich heute in den Briefkasten, ein Din A4 Bogen vom Zoll, nanu.
Ich habe nun einen Bescheid (Verwaltungsakt) vom Hauptzollamt Frankfurt vor mir liegen, eine sogenannte Sicherungsanzeige/Beschlagnahmeanzeige.
Diesem knappen Bescheid entnehme ich nun die Aussage das meine Lipos vom Zoll offiziell beschlagnahmt wurden. Als Rechtsgrundlage wird angeführt:
§ 94 STPO :
http://dejure.org/gesetze/StPO/94.html
und
§ 370 AO
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__370.html
Als Anlage ist eine Kopie des Paketaufklebers samt Zoll-Deklaration angefügt.
So und nun kommts, ich kann mit den Grund denken warum es dazu kam:
Der Vollhorst vom Hong Kong Chinese hat die gewerbliche Lieferung als „Gift“ deklariert und einen Warenwert von 12 Dollar (statt den echten 130 Euro) angegeben.
Als Absender ist weiterhin eine Privatperson angegeben und nicht die gewerbliche Firmierung von Hobby King.
Wenn ich das mit meinem juristischen Wissen richtig deute bin ich entweder Beschuldigter in einem Steuerhinterziehungsverfahren oder Hobby King ist der Beschuldigte und die Waren wurden als Beweisstück beschlagnahmt.
Das kuriose ist, ich habe nun das Netz durchsucht und keinen ähnlichen Fall gefunden.
Ich denke das ich die Lipos wohl nicht (oder auf jeden Fall nicht so schnell) sehen werde. Falls sich die Sache dann doch klärt kann ich die dann wohl in Frankfurt abholen....Dann hätte sich das auch erledigt für mich....
Prost Mahlzeit!