Da hier auch das Wort "Selbstverzoller" gefallen ist:
Vorsicht!
Immer darauf achten, daß auch das entsprechende Formblatt (T1) und die Rechnung beiliegt. Fehlt die T1, ist das dein Problem. Dieses Formular beinhaltet auch eine Frist (2 Wochen?) , wird diese überschritten, ist das zunächst eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem entsprechenden Geldbetrag (so um die 50,-) "bestraft". Ausserdem wird man "registriert". Wer da öfters auffällt, bekommt irgendwann mächtig Probleme - z.B. könnten Auslandsreisen schön stressig werden, weil man jedesmal beim Zoll komplett gefilzt wird.
Ich weiß jetzt nicht die genaue Zeit nach Ablauf der Frist (4 Wochen? - muß ich nochmal nachschauen...) : ab einem Limit wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Und das ist sicher, da die Einfuhr ja bereits registriert ist.
Ist also nichts für Leute, die etwas "schlampig" sind
Ein weiterer Faktor, der einen Eigenimport scheitern lassen kann, sind die vereinbarten "Incoterms" - hier wird die Sachlage bei einem Transportschaden geregelt. Ich will das hier jetzt nicht komplett durchkauen - auf der sichersten Seite ist man bei "DDP" (direct delivery, duty paid) und "DDU" (direct delivery, duty unpaid) : hier liegt das Risiko komplett beim Versender. Auf gar keinen Fall sollte man "EXW" akzeptieren: hier könnte, mal extram krass dargestellt, der Versender das Päckchen dem Spediteur vor die Füße werfen - ab dem Moment, wo er es losläßt und das Teil das Gebäude verlässt, liegt das Risiko bei dir.
Innerhalb De macht sich da keiner Gedanken, weil üblicherweise "frei Haus" versendet wird - das entspricht in etwa den Terms "DD*" ...
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noch eine Idee zum Thema "gift" : das wird bei einem "typischen Einkauf" wohl keinen Zöllner beeindrucken. Eine Möglichkeit wäre jedoch, einige Teile als "sample" mit einer entsprechenden "proforma invoice" zu deklarieren - so kann man zumindest ein paar "peanuts" einsparen. Als "Privatmann" sollte man das jedoch auch nicht übertreiben, sonst geht der Schuß nach hinten los.
[edit off]
Gruß,
Andreas