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 Betreff des Beitrags: Chinaimpörtchen und der böse Zoll
BeitragVerfasst: 16.03.2006, 22:41 
Bohh, ein Df36 für 130€ aus Taiwan? Das ist ja das Superschnäppchen. Hier kostet der min 200€. Da kommen dann noch 30€ Versand drauf also 40€ gespart! Das mach Ich!
Oder doch nicht????????

Es gibt einige Besonderheiten bei der Bestellung im Ausland. Angeregt durch eine hitzige Diskussion im DF36 Forum hier ein paar Tipps:

1. Die entscheidenden Fragen:

WAS kaufe Ich?:
Kaufe nichts wenn Du die Sprache des Angebotes nicht verstehst. Bunte Bildchen gucken reicht nicht. Die Übersetzungen der Bots sind auch nicht hilfreich. Oder weißt Du dass der Chinese mit "Schwanzlosem Motor des Spaßes" wirklich einen "brushless fun motor" meint :-)

WO kaufe ich?
Es gibt einen großen Unterschied zwischen EU Waren (Freihandelszone) und dem Nicht EU Warenverkehr. Bei letzterem fallen zusätzliche Kosten an (s.u.), dies gilt auch bei Bestellungen aus der Schweiz! Genau rechnen, mit den Zollgebühren wirds of teuer (s.u.)
Zudem gilt IMMER das Recht des Erwerbslandes.

Von WEM kaufe ich?
Nicknames bei e... weisen NICHT auf eine Verbindung mit inländischen oder ausländischen Onlineshops gleichen Namens hin. Klingt trivial, führe ich aus aktuellem Anlass aber an :-)


2. Zollsätze und Einfuhrumsatzsteuer:

- Grundlage ist der Zollwert. Dieser entspricht dem Verkehrswert der Ware im Inland also in der Regel dem Kaufpreis+Versandkosten
in obigem Beispiel also 130+30=160€

- der Zollsatz ist nach Warengruppen gestaffelt. Diese sind aus dem so genannten TARIC ersichtlich. Für unsere Spielsachen beträgt dieser glaub ich ca 4% (hier also: 0,04*160= ca 6€ =Zoll)

- die Einfuhrumsatzsteuer beträgt wie die USt. noch 16%, fieserweise auf den Zollwert+Zoll (hier: 166*0,16 = ca 26€)

Damit kostet unser Heli schon 192€! Huch, das waren doch mal 130 :(


3. Rechtliches (geht nicht ohne)

Die Geflogenheiten im Ausland ensprechen leider nicht unseren gewohnten Rechten. Wie bereits erwähnt gilt das Gesetz der Verkäuferlandes. Damit sind uns liebgewonnene Rechte aus dem BGB natürlich hinfällig:
- Preise meist Netto

- Die Gewährleistung ist oft anders geregelt (speziell Versand wir NIE erstattet) Daher GENAU die Angeben des Verkaufers lesen.

- Rücksendungen wegen Nichtgefallens sind ausgeschlossen (FAG gilt NUR in DE selbst in anderen Europäischen Ländern gelten ähnliche aber leicht unterschiedliche Regelungen, im AU beispielsweise nur 7 Tage)

- Zollgesetze sind EU oder Bundesrecht! Zollvergehen sind Straftaten! Für die Zollabwicklung ist der Empfänger verantwortlich, NICHT die Zollbehörde. Das Nicht Entrichten von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist ein Zollvergehen und Steuerhinterziehung. Dies gilt selbstverständlich auch wenn der Zoll nicht fragt.
Ich kann vor dem Versuch des Bescheißens nur warnen! Das kann gutgehen, meist fällt es auf, oft wird es RICHTIG teuer!
Schreibt der Verkäufer nichts vom Zoll ist das NICHT sein Problem, da DU für den Zoll verantwortlich bist.

- Betrüger gibt es überall. Ich kann vor Geldtransfers über Moneygram oder Western Union nur warnen. Einen Anwalt nehmen bringt da auch nix, denn die Verfolgung im Ausland ist meist aussichtslos!

Bitte denkt daran sonst wirds bös.

Nochmal zu unsrem Beispiel:
Das Päckchen liegt nun wohlbehalten beim Zoll in Frankfurt. Die Rechnung über 32€ klebt dran.
Blöd ist wenn Du nicht in FRA wohnst, denn dann musst Du noch die Abwicklung und den Versand in DE zahlen. UPS will dafür 25€

Damit kostet unser 130€ Schnäppchen plötzlich 217€ und ist damit TEURER als der vom deutschen Händler. Und das ohne Gewährleistungsansprüche (O.k. die taiwanesischen hat man schon)

Dies ist natürlich nur eine kurze Zusammenfassung, nach bestem Wissen und Gewissen. Interessierten sei DRINGEND die Seite www.zoll.de empfolen. Eine rudimentäre Ahnung wie unser Rechtsystem funktioniert ist unabdingbar! Sonst besser Finger weg.

An die Mods:
Diskussion und Änderungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht. Bei Gefallen kann mans ja oben festpinnen.

Gruß

Christian


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 16.03.2006, 22:41 


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 16.03.2006, 23:15 
Hi Fuchs755

Ich finds gut, daß du den Beitrag jetzt hier reingesetzt hast (ich bin momentan etwas langsam :oops: )
Ist meiner Meinung nach schon wichtig, den Leuten die einen Eigenimport vorhaben,auch aufzuzeigen was da auf sie da zukommt!
Hinterher braucht sich dann auch niemand darüber beschwerden, er hätte das nicht gewusst...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.03.2006, 09:55 
Danke für die Blumen,
brauchte gestern etwas Ablenkung.

@PLD: Die Seite hab ich gesucht, aber auf die Schnelle nicht gefunden, Danke.

Die Umsatzsteuer auf dieVerbringungskosten in der EU hatte ich vergessen, da die aber eh vom Zollabwickler bezahlt werden spielt es in unserem Fall (privat) keine Rolle (hier UPS, ist in den 25€ drin).

Keine Regel ohne Ausnahme:
Warensendungen im Wert von unter 22€ (gewerblich) bzw 45 (privat) fallen keine Abgaben an (geringwertiges Wirtschaftgut). Der Walkeramotor von ebay aus China kann also billiger sein. Ist nur die Frage ob man den wirklich will und wie lange man drauf wartet,...
Zölle unter 5€ werden auch nicht erhoben (da ist die Erhebung teurer als der Nutzen).
Gestellungsbefreite Sendungen

Ach ja:
Wird das Gut aus der EU wieder ausgeführt ohne in den Warenverkehr gebracht worden zu sein (Total kaputt und der Chinese gibt wider Erwarten Garantie) gibts auch das Geld vom Zoll zurück.

Ich hoffe das war jetzt alles Wesentliche :-)


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.03.2006, 13:09 
hallo! super dass du diese problematik so schön dargelegt hast!!

...meine arbeitskollegin meinte dass der absender die ware als "gift" bzw. als geschenk versenden kann. damit fallen zollgebühren weg. ich habe mal einen händler angeschrieben, der hätte das auch als "gift" signiert.

aber da waren mir dann im endeffekt doch zu viel unbekannte variablen, ausserdem wollt ich keine ewigkeiten auf meinen heli warten..

gruß ingo


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.03.2006, 13:43 
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Jagdflieger
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@Headd: Das "Gift"-Draufschreiben bringt leider nen Nuller.

Da muss eine Rechnung drankleben. Wenn nicht, musst Du den Warenwert nachweisen (bei mir: ebay-Ausdruck+Paypal-Auszug).

Grüsse,
Korso

_________________
Korso


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.03.2006, 13:43 
Zitat:
meine arbeitskollegin meinte dass der absender die ware als "gift" bzw. als geschenk versenden kann. damit fallen zollgebühren weg. ich habe mal einen händler angeschrieben, der hätte das auch als "gift" signiert.


Du kannst auch Zigeretten beim Viatnamesen kaufen, Du darfst dich nur nicht erwischen lassen.
Die Zollgebühren fallen keinesfalls weg, Du bezahlst sie dann nur nicht.
GENAU DIES ist der von mir angesprochene Fall der Steuerhinterziehung.
DU bist dafür verantwortlich den wahren Wert der Ware zu deklrieren, also begehst auch DU die Steuerhinterziehung.
Zudem wird Dir selbst der dämlichste Zöllner nicht glauben dass Du von der RC-Toy-INC ein Geschenk bekommst. Die verlangen dann in der Regel dass Du nach FRA fährst mit der Rechnung. EVL gibts noch eine Strafanzeige,...

Ubrigens muss der wert auch bei einem "gift" deklariert werden, da diese nur von Privat zu privat bis 45€ unbelastet bleiben.

Ob Du für 30€ gleich 2 Straftaten begehen willst bleibt Dir überlassen.
Deine Kollegin ist sich über die Konsequenzen Ihrer Ratschläge offenbar nicht bewusst. Dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt.

Wenn der Händler um die Ecke vor der Steuer behauptet er hätte Dir was geschenkt ist die Ust. auch 0. Dies nennt sich dann "schwarzverkauf"

ALSO VORSICHT!

Christian


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.03.2006, 13:59 
gut zu wissen! danke für die info!

gruß ingo


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.03.2006, 18:50 
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Jagdflieger
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Registriert: 08.12.2005, 11:39
Beiträge: 565
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Was mir dazu noch einfällt: Nicht nur Chinaimporte sind zollpflichtig.

Hatte mir mal bei ebay einen CD-Wechsler geschossen. Aus der Schweiz.
War billig -> bei ebay.

Blieb am Zoll stecken und ich durfte blechen.

Nachher hätte ich für das Geld fast schon einen Neuen bekommen :-(

Na ja, aus Schaden wird man klug. Oder: "Lernen durch Schmerzen funktioniert manchmal noch" :-)

Grüsse,
Korso

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Korso


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.03.2006, 19:27 
Naja, die Schweiz ist halt kein EU-Land! :idea:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.03.2006, 19:43 
Zitat:
Naja, die Schweiz ist halt kein EU-Land!


Ach deshalb steht auf der Piste zwischen Samnaun und Ischgl ein Zöllner der in die Rücksäcke guckt :idea:

Nee, im Ernst eine Liste der Nicht EU Länder wäre etwas umfangreich.
Es gibt 2 Formen des Lernens. Lernen durch Wissenvermittlung und lernen durch Schmerz. Beides funktioniert recht gut,...

Ich dachte ich hätte die erwähnt :?: , ach nee, das war nur in der pn an den master of desaster,...
Na ma sehen wie lange die Eidgenossen das noch machen, Schengen haben sie schon ratifiziert.
Wir kriegen sie alle :-) Mal abwarten wann die Osterweiterung bis Honkong geht, kanns kaum erwarten :-)


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 Betreff des Beitrags: Zusammenfassung
BeitragVerfasst: 22.03.2006, 16:08 
Für alle die sich das da oben nicht antun wollen das Kochrezept:
Für Import aus NICHT EU Ländern (auch die Eidgenossen, für die umgekehrt:-))
- Bis 22€ (gewerblich) oder 45€ (privat) Zoll und Steuerfrei. (Versand nicht mit einrechnen!)
- alles andere: (Preis+Versand)*1,2 = Endpreis (Faustregel)
- Evl zusätzliche Gebühren durch die Abwicklung in DE
- gilt auch bei persönlicher Mitnahme (bis 45€ frei)
allerdings ist hier auch der Kaufpreis ein anderer da ich vermute dass China auch eine MwSt hat. Diese wird bei der Ausfuhr zurückerstattet. Die Einfuhr zu "vergessen" ist dann aber strafbar.
- keine Garantie und Gewährleistung, kein Umtauschrecht (bzw mit dem Händler einigen).

Viel Spass beim Einkauf


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 Betreff des Beitrags: Korrektur:
BeitragVerfasst: 26.03.2006, 20:10 
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Buschpilot

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Leider hat der Fuchs nicht ganz recht bei der Zollberechnung.
Also: Rechnungspreis (brutto) + Transport- oder Versandkosten ergeben den Zollwert, x% davon (unterschiedlich, gestaffelt nach Urpsrungsland und Warenart) ergeben den Zollbetrag (Zoll).
Zollwert + Zollbetrag= Berechnungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (z.Zt 16%).

Zollbetrag + Einfuhrumsatzsteuer ergeben den Abgabenbetrag. Das Gemeine ist, daß alle anfallenden Kosten, also auch der Zollbetrag, Berechnungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer sind.

Gruß!

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Gruß, Jörg!

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.03.2006, 21:34 
???
Wo war jetzt der Fehler?
In der Faustregel, O.K., deshalb hab ich sie ja Faustregel genannt.
Richtig ist ((Warenwert +Versand)*1,04+Inlandsversand)*1,16 der Zollsatz hängt vom Einfuhrland und der Warengruppe ab (s.o. TARIC, China zZ ca 4%)
Der Inlandsversand ist bei uns 0, da er von INLÄNDISCHEN Unternehmen durchgeführt wird die ihrerseits deutsche USt. zahlen.
Also noch (Wert+Versand)*1,04*1,16=()*1,2064, ich hoffe Du bist mit der Nährungslösung *1,2 einverstanden :-)


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27.03.2006, 14:32 
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Buschpilot

Registriert: 22.03.2006, 10:23
Beiträge: 168
Wohnort: Berlin
Hallo Fuchs, wie kommst Du in Deiner Rechnung auf die Multiplikatoren 1,04; 1,16 oder 1,2?
Im Gesetz gibts die nicht....., Gruß!

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Gruß, Jörg!

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27.03.2006, 17:00 
Hmm,

Wie berechnest Du denn die Steuer?
*1,16 heißt Betrag + Ust. also: Preis(netto)+Steuer= Preis+0,16*Preis= Preis(1+0,16)= 1,16
Demnach stehen die Multiplikatoren durchaus im Gesetz :-)
Zoll analog. Die 1,2(06..) sind oben erklärt.

Oh, sorry 16% heißt 16/100 also 0,16

§1 der Fuchs hat immer Recht.
§2 Sollte der Fuchs einmal nicht Recht haben tritt automatisch §1 in Kraft.

Solltest du tatsächlich einen Fehler finden verweise ich auf §1 :-)


Gruß

Christian


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