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BeitragVerfasst: 23.11.2006, 12:08 
hallo leute,
eine frage bezüglich einer haftpflichtversicherung für helis.

ich fliege derzeit (einzige möglichkeit) in einer tiefgarage eines freundes. jener hat eine haftplichtversicherung bei der DMO (bin mir nicht sicher) abgeschlossen.
ich überlege mir natürlich auch eine solche versicherung anzuschaffen.
für mich stellt sich die frage, ob es überhaupt sinn macht, in meinem falle eine solche vers. abzuschliessen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die tiefgarage als "fluggelände" zählt und somit von grund auf schonmal aus der rahmenbedingung fällt.
in den AGB der DMO steht natürlich nichts, von wegen tiefgaragen.

wie seht ihr das?
ist es sinnvoll eine abzuschliessen, oder ist man in der tiefgarage sowieso nicht versichert?

danke
Janko


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Verfasst: 23.11.2006, 12:08 


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BeitragVerfasst: 23.11.2006, 12:13 
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Hallo Janko,
... denke mal, diese Frage kann dir verbindlich nur die Versicherung beantworten. Frag doch einfach mal nach.

Grüße
Walter

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Grüße
Walter

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BeitragVerfasst: 23.11.2006, 12:24 
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Ich kann die Hotline vom DMFV nur empfehlen.
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BeitragVerfasst: 23.11.2006, 16:53 
danke,
ist geschehen....und wie ichs erwartet habe.

...ist natürlich nicht versichert.


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BeitragVerfasst: 25.11.2006, 14:09 
Hallo,

ich denke, eine normle Haftpflichtversicherung sollte in Deinem Fall reichen.

MfG
Jan


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BeitragVerfasst: 25.11.2006, 14:53 
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boom55 hat geschrieben:
ich denke, eine normle Haftpflichtversicherung sollte in Deinem Fall reichen.


Einspruch² ;-)

die haftpflicht kannst du vergessen gerade in diesem fall wie bereits oben JayHH selbst gesagt hat ist eine tiefgarage nicht gerade ein gutes fluggelände egal ob mit wildflug versicherung oder nicht.
ne haftpflicht für hubis wirst du in 99% aller haftpflichversicherungen nicht finden! entweder es steht drinn das du ohne motor das ganze betreiben must oder ... oder ...

wenn das ganze jemand versichert dann nur die modelbau orgas, bei allen anderen zahlst du dich für die kleinen leistungen dumm und dämlich!

_________________
MfG ChKa


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BeitragVerfasst: 25.11.2006, 15:00 
Hi,

versteh ich nicht ganz...

Wo ist der Unterschied, ob ich z.B. mit meinem Fahrrad nen Kratzer in den Auto-Lack mache, oder mit einem Heli (Spielzeug)?

Demnach müsste es auch einen Unterschied machen, ob z.B. ein Stein oder Fussball, der in eine Fensterscheibe fliegt batteriebetrieben ist oder nicht ...

MfG
Jan


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BeitragVerfasst: 25.11.2006, 15:12 
naja, mir wurde gesagt (kann das aber auch nachvollziehen), dass bei flug eines helis in einer tiefgarage, wo ja bekanntlich autos stehen, ein crash vorprogrammiert ist.

kenn mich in der welt der versicherungen auch nicht aus, aber ich würde vermuten, dass die haftpflicht auch augen machen wird, wenn du erzählst du hast beim FUSSBALL spielen in der tiefgarage die scheibe eines slk's zerstört.

ne tiefgarage ist nun mal für die unterbringung von autos gedacht und nicht zum fussballspielen oder helifliegen!


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BeitragVerfasst: 25.11.2006, 16:03 
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@boom55 nen df4 hat locker mal 1000umdrehungen das kann mein fahrad net ;-)

es ist halt so das die meinsten haftpflichten es net drinn haben oder ne klausel das dein heli einen motor haben darf was ja schwachsinig ist.

werde mir wohl auch die vom dmv + die zusatzversicherung hollen sicher ist teurer leider

_________________
MfG ChKa


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BeitragVerfasst: 25.11.2006, 17:17 
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Beiträge: 1909
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boom55 hat geschrieben:
Hi,

versteh ich nicht ganz...

Wo ist der Unterschied, ob ich z.B. mit meinem Fahrrad nen Kratzer in den Auto-Lack mache, oder mit einem Heli (Spielzeug)?

Demnach müsste es auch einen Unterschied machen, ob z.B. ein Stein oder Fussball, der in eine Fensterscheibe fliegt batteriebetrieben ist oder nicht ...

MfG
Jan

Das ist schnell und einfach erklärt. Ein Stein oder Fussball ist nicht versicherungspflichtig.

Wenn du hier einen Vergleich haben willst, dann musst du den Heli (kein Spielzeug sondern Luftfahrzeug, früher gab es eine Ausnahmeregelung für Modelle unter 5kg, die wurde aber vor über einem Jahr gestrichen) mit dem Auto vergleichen. Denn das ist per Gesetz auch nur für den Strassenverkehr zugelassen, wenn es haftpflichtversichert ist, und zwar von einer KfZ Versicherung, eine Allgemeine reicht hier auch nicht aus. Beim Heli gilt das Luftfahrtgesetz, und das besagt, dass jedes Luftfahrzeug (alles was aus eigener Kraft fliegen kann oder mehr als 30m hoch fliegt), dass in den Luftraum (alles öffentliche, also nicht Halle, Wohnung, Tiefgarage) eintritt eine Haftpflichtversicherung benötigt.
Die normale Privathaftpflicht schliesst extra sämtliche Haftungsfälle aus, bei denen eine gesetzliche Haftpflicht gefordert wird. Manche Versicherungen bieten Modellbau zusätzlich an, bei meiner bspw. würde das 80€ im Jahr extra kosten. Da ist der DMFV billiger und man bekommt noch eine Zeitschrift und hat im Ernstfall Unterstützung von Leuten die sich damit auskennen.

Wenn du in der Wohnung oder Tiefgarage fliegst brauchst du zwar keine Versicherung, allerdings ersetzt dir dann auch keiner den Schaden (vgl. Auto auf Privatgelände). Anders sieht es in Hallen aus, die für den Modellflug freigegeben sind, hier gilt dann das gleiche wie im Freien, d.h. man darf nur Fliegen wenn man eine Haftpflicht vorweisen kann.

Das ganze hier soll natürlich keine Rechtsberatung darstellen, wer es genauer wissen will liest sich die Dokumente bspw des DMFV (oder der sonst genutzten oder geplanten Versicherung) durch oder fragt die Anwälte an deren Hotline, die können die Zuständigkeit dann auch verbindlich klären.

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BeitragVerfasst: 26.11.2006, 20:50 
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Flugschüler

Registriert: 02.09.2005, 17:11
Beiträge: 33
Wohnort: Würzburg
Hallo JayHH,

schau doch mal hier: http://www.gerling.de/de/internet/content/sach_privathaftpflicht/jsp/intro.jsp?nid=48&uid=google&pid=privathaftpflicht
Dann einfach rechts auf "Exclusive" klicken. Im Absatz "Familie und Freizeit" ist dann der gesuchte Eintrag.
Das Gute an der Versicherung, sie deckt alle Bereich ab, also alles, was eine normale Haftpflicht auch abdeckt (und noch mehr z.B. Gefälligkeitsschäden...) + Modellflug bis 5kg.

Gruß Alex

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