boom55 hat geschrieben:
Hi,
versteh ich nicht ganz...
Wo ist der Unterschied, ob ich z.B. mit meinem Fahrrad nen Kratzer in den Auto-Lack mache, oder mit einem Heli (Spielzeug)?
Demnach müsste es auch einen Unterschied machen, ob z.B. ein Stein oder Fussball, der in eine Fensterscheibe fliegt batteriebetrieben ist oder nicht ...
MfG
Jan
Das ist schnell und einfach erklärt. Ein Stein oder Fussball ist nicht versicherungspflichtig.
Wenn du hier einen Vergleich haben willst, dann musst du den Heli (kein Spielzeug sondern Luftfahrzeug, früher gab es eine Ausnahmeregelung für Modelle unter 5kg, die wurde aber vor über einem Jahr gestrichen) mit dem Auto vergleichen. Denn das ist per Gesetz auch nur für den Strassenverkehr zugelassen, wenn es haftpflichtversichert ist, und zwar von einer KfZ Versicherung, eine Allgemeine reicht hier auch nicht aus. Beim Heli gilt das Luftfahrtgesetz, und das besagt, dass jedes Luftfahrzeug (alles was aus eigener Kraft fliegen kann oder mehr als 30m hoch fliegt), dass in den Luftraum (alles öffentliche, also nicht Halle, Wohnung, Tiefgarage) eintritt eine Haftpflichtversicherung benötigt.
Die normale Privathaftpflicht schliesst extra sämtliche Haftungsfälle aus, bei denen eine gesetzliche Haftpflicht gefordert wird. Manche Versicherungen bieten Modellbau zusätzlich an, bei meiner bspw. würde das 80€ im Jahr extra kosten. Da ist der DMFV billiger und man bekommt noch eine Zeitschrift und hat im Ernstfall Unterstützung von Leuten die sich damit auskennen.
Wenn du in der Wohnung oder Tiefgarage fliegst brauchst du zwar keine Versicherung, allerdings ersetzt dir dann auch keiner den Schaden (vgl. Auto auf Privatgelände). Anders sieht es in Hallen aus, die für den Modellflug freigegeben sind, hier gilt dann das gleiche wie im Freien, d.h. man darf nur Fliegen wenn man eine Haftpflicht vorweisen kann.
Das ganze hier soll natürlich keine Rechtsberatung darstellen, wer es genauer wissen will liest sich die Dokumente bspw des DMFV (oder der sonst genutzten oder geplanten Versicherung) durch oder fragt die Anwälte an deren Hotline, die können die Zuständigkeit dann auch verbindlich klären.