So, also wie versprochen die 4 Praxisbeispiele:
1. Der Abhol-Trick
- Beamer und Leinwand, beides zum Abholen
- Sonntag wird vereinbart
- Samstagabend meldet sich Käufer, ob auch Zahlung per PayPal akzeptiert wird
- Verkäufer bekommt Bestätigung und lässt Geld auf sein Konto auszahlen.
- 2 junge Männer holen Sachen am Sonntag ab.
- 1.5h später E-Mail von PayPal: Zahlung nicht vom Inhaber des Kontos genehmigt, Geld wird einbehalten, Ware soll nicht verschickt werden und falls schon verschickt soll Lieferanschrift mitgeteilt werden
- Verkäufer wendet sich an Käufer und dieser antwortet: jo, habe betrogen, den PayPal Account geknackt, den beiden Männern hab ich 200€ dafür gegeben und es gibt keine Möglichkeit mich nachzuverfolgen
- Verkäufer wendet sich an Paypal, das lehnt jede Haftung ab. Begründung: er hätte die Ware verschicken müssen, dann bekäme er 500€ Verkäuferschutz (die Sachen gingen für 800€ weg)
- Verkäufer erhält 5€ Gutschein
Auslandsniederlassung
- verkauft wurde eine EOS 1DS für 2678€ an einen Käufer aus Litauen
- PayPal teilt Zahlungseingang mit
- Verkäufer überweist Geld auf sein Girokonto
- nachdem Geld dort eingetroffen ist verschickt er die Kamera und die beiden bewerten sich gegenseitig positiv
- gut 1 Monat später kommt eine Nachricht von PayPal "vorübergehende Einbehaltung" der Überweisungen.
- der französische Kontoinhaber hat eine betrügerische Transaktion gemeldet, PayPal bucht das Geld zurück
- PayPal sagt "dumm gelaufen" keine Entschädigung, Verkäufer soll sich an Polizei wenden
- Käufer bis heute bei Ebay aktiv und erst im Juni einen Verstärker für 1300€ gekauft.
Adresstrick
- verkauft wurde ein Notebook für 1410€
- PayPal bestätigt Zahlung am selben Tag
- Verkäufer sendet Notebook an die bei ebay hinterlegte Adresse
- 2 Tage später meldet PayPal das einfrieren des Kontos und fordert verschiedene Unterlagen an: Personalausweis, Kopie einer Telefon- oder Stromrechnung um zu beweisen, dass der Verkäufer der Eigentümer des Kontos ist sowie einen Herkunftsbeleg des Notebooks.
- 2 Monate später wird die Zahlung vom Käufer zurückgebucht, PayPal will sich mit dem Kreditkartenunternehmen des Käufers in Verbindung setzen
- bis dahin hat PayPal den Betrag inklusive der Gebühren für die Rücklastschrift des Kreditkartenunternehmens vom PayPalKonto abgezogen
- Ultimatum von 72h sich dazu zu äussern und das jetzt negative Paypalkonto auszugleichen.
- kein Verkäuferschutz weil bislang "kein unterzeichneter Lieferbeleg und keine verifizierbaren Nachverfolgungsinformationen" vorliegen (DHL Trackingnummer liegt vor)
- nach mehreren Nachfragen ist das Problem wohl erkannt, man muss aber noch die Entscheidung des Kreditkartenunternehmens abwarten
- 1.5 Monate später meldet sich PayPal, das Kreditkartenunternehmen hätte zugungsten des Käufers entschieden, das Konto des Verkäufers wird also mit dem Kaufpreis des Notebooks belastet, der Verkäufer soll sich mit dem Käufer in Verbindung setzen wegen des Geldes
- Verkäuferschutz wird abgelehnt, weil er das Notebook hätte an die bei PayPal hinterlegte Adresse in Bremen statt an die bei ebay hinterlegte Adresse in Frankfurt hätte schicken müssen (was allerdings gegen die Ebayvorschriften verstossen hätte)
- auch hier ist der Ebayaccount immer noch aktiv
4. Fall
- Briefmarken im Wert von gut 500€
- werden nach Bestätigung von PayPal per Einschreiben verschickt
- 1.5 Monate später meldet PayPal der Käufer hätte Käuferschutz beantragt, Zahlung wird eingefroren
- Verkäufer füllt Formular aus und gibt Sendungsnummer des Einschreibens an, welches von der Post als "vermisst" gemeldet wird.
- 2 Wochen später teilt PayPal mit, dass Käuferschutz gewährt wird und das Konto des Verkäufers mit den gut 500€ belastet wird
- Verkäufer legt Einspruch ein mit Verlustbestätigung der Post
- PayPal lehnt einspruch ab, da Unterlagen scheinbar nicht fristgerecht eingereicht wurden (der Eingang der Unterlagen wurde von PayPal 2 Tage nach Beginn der 10-Tages-Frist bestätigt)
- auf eine erneute Beschwerde sagt PayPal der Verkäufer soll sich an den Käufer wenden, da der Fall bei PayPal schon abgeschlossen ist.
- erneute Einspruch, PayPal blockt wieder ab und sagt der Verkäufer soll sich and das Versandunternehmen wenden.
- Post erstattet 2.60€ Porto und 25€ Entschädigung
Fazit
- PayPal sagt für Fall 1-3 alles korrekt gelaufen, es hätte an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschickt werden müssen um Verkäuferschutz zu erhalten (unabhängig der ebay Richtlinien). Im 4. Fall wäre dem Käufer kein Käuferschutz zugestanden und man werde das Geld erstatten.
So, wer es genauer wissen will und die E-Mail des Beamerbetrügers lesen will, der kauft sich die c't 17/2007