Zitat:
Ja Deluxe, was man zuhause still und heimlich macht, ist jedem seine eigene sache...
Aber das öffentlich zu machen ist eine andere... Ich geb ja auch zu, dass ich nich immer so brav bin, wie ich oben schreibe... aber ich würde niemals öffentlich sagen, dass man mit solchen Teilen weiterfliegen kann...
Was du oder ich sagt, spielt da eigentlich keinerlei Rolle, denn wenn du z.B. ein Blattschmied orderst, dann steht klipp und klar auf den Warnhinweisen, was zu tun ist, wenn Beschädigungen am Blatt erkennbar sind. Punkt.
Wenn ich einen Umkipper hatte und die Blades danach noch makellos sind (die Bedeutung von Makellosigkeit muss hoffentlich nicht weiter erklärt werden), dann kann ich sie auch weiterverwenden. Der Hersteller sagt nicht, dass nach jedem Crash (wie leicht auch immer) die Blades zu wechseln sind, sondern wenn selbige in irgendeiner Weise erkennbare Beschädigungen aufweisen. Das kann ja auch passieren, wenn man die Blades auf dem Basteltisch liegen hat und ein Hammer oder sonstwas knallt mit ner Kante drauf. Nur mal als Beispiel. Dann wäre das kein Crash, aber das Blatt hat trotzdem einen Schaden und muss eben ausgetauscht werden. Punkt.
Also: Nicht neue (und falsche) Regeln definieren, wenn die richtigen bereits existieren. Ich bin mir der weit verbreiteten Unart bewusst, weder Bedienungs-, noch Sicherheitshinweise zu lesen. Aber das ändert nichts daran, dass sie - und nicht unsere eigenen Auslegungen - vor Gericht bestand haben, sollte es zum Äussersten kommen. Punkt....äh...Amen.