nabendsen,
unterscheidest du dabei zwischen MODELLFLUG-plätzen und FLUG-plätzen?
wenn ich das richtig verstehe, ist mit "flugplätzen" das gelände gemeint, auf dem manntragende flugapparate starten und landen. aus sicherheitstechnischen gründen ist demzufolge das gleichzeitige fliegen mit einem modellflugzeug nicht erlaubt. was, wenn ein modell mit einem manntragenden kollidiert? je nach art des zusammenstoßes, kann das tödlich enden! aus demselben grund sind auch die einflugschneisen und eine sicherheitszone um den flugplatz von modellflugzeugen selbstredend freizuhalten. das ist doch einsichtig, oder?
modellflug ist meines wissens nur auf MODELLFLUGplätzen erlaubt, wobei die startmassengrenze von 5kg behördlich genehmigungsfrei ist. wird ein modell mit mehr als 5kg startmasse in die luft gebracht, bedarf es einer behördlichen aufstiegserlaubnis, die nur für ausgewiesene fluggelände (modellflugplatz) gilt.
die besondere aufstiegserlaubnis - zb auf modellflugplätzen - erteilt der jeweilige flugleiter vorort. flugleiter ist der, der als erster auf den platz kommt und das startbuch für den aktuellen flugtag eröffnet. er hat die pflicht, die modelle auf prinzipielle flugtauglichkeit zu überprüfen sowie den versicherungsschutz des piloten, die verwendeten sendefrequenzen zu koordinieren (wichtig!!!) und insgesamt für einen geordneten flugbetrieb zu sorgen. darüberhinaus ist jeder modellbauer für sich selbst für o.g. punkte verantwortlich.
ich muß mal bei unseren großmodellpiloten fragen, wie das korrekt gehandhabt wird ab 5kg.
ist doch soweit nachzuvollziehen, oder?
viele grüße und - schrottfrei!
o.d.
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und überhaupt: da fehlen ja die Räder!!
DF22e O.D.-Spezial
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...und hier der Grund, warum ich einfach nicht zum Hubifliegen komme: meine "Dicke"