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 Betreff des Beitrags: Rechtslage beim Modellflug
BeitragVerfasst: 17.04.2006, 17:50 
Hallo,
nett wäre mal die Möglichkeit, alle Fragen um Rechnt und Versicherung zu besprechen. Ich bin heute von einem Modellbauclub angesprochen worden, die sich Sorgen um ihre Frequenzen machen. Nun habe ich mal im Internet nachgelesen, es gibt eine ganze Menge zu beachten. Wenn ich das richtige verstanden habe, ist sogar eine Versicherung Pflicht. Da besteht, zumindest bei mir Informationsbedarf.

mfg MaxFuenfstueck


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 17.04.2006, 17:50 


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BeitragVerfasst: 17.04.2006, 21:46 
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Jagdflieger
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Registriert: 04.12.2005, 17:12
Beiträge: 549
Wohnort: Regensburg
Also wenn du eine Heli betreibst nicht im verein dann solltest du dich auf jeden fall versichern gut beim 36er vielleicht nicht so wichtig, ich fliege jetzt im mom Rapi 50 und habe mich beim Deutschen Modellflieger Verband versichert zahle im Jahr 54 Euro bin damit bei Personen und Sach Schäden mit 1,500000 € versichert ist ein gutes Gefühl den mit so einem Heli ist schnell was passiert genauer kann ich dich jetzt auch nicht auf klären sorry aber am besten du schaust mal unter www.dmfv.de hier dürften deine Fragen beantwortet werden Mit freundlichen Grüßen Tino!!

_________________
MC-22S
Vario Benzin Trainer 29ccm
VArio Bell-230

EX-MODERATOR!!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.04.2006, 08:59 
Hallo,
Versicherung ist klar, besser wäre dazu aber sicher ein eigener Thread zum Thema Rechtfragen im Forum. Inzwischen habe ich mich auch umfangreich belesen und viele der nötigen Informationen gefunden. Interessant, ein Flugmodell ist es erst wenn es mehr als 30m hoch fliegt. Das würde ich bei meinem DF22e allerdings bezweifeln. Da wird die Modellbauversicherung dann nicht greifen. Das wäre eine böse Falle. Auch mit einem so kleinen und leichten Modell kann man eine ganze Menge Schaden anrichten.
Leider habe ich keine Information zu meinem Hauptthema gefunden, kann mich der ansässige Modellbauclub anmachen, weil ich eine Fernbedienung besitze und ich diese dann auf ihrem Platz (5Km) stöhre? Das erscheint mir doch sehr wenig glaubhaft, die Funkanlagen sind ja zugelassen und frei benutzbar, ich könnte ja auch eine mal einfach so betreiben, also zu testen. Erstaunlich, wie viele Menschen ihre Probleme an andere herantragen. Immerhin hatte ich bis jetzt erst eine Beschwerde aus der Nachtbarschaft, darauf habe ich sofort reagiert.
Also, ein Thread im Forum wäre sicher nett

mfg Max


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.04.2006, 09:31 
Hallo,

Ich habe meine private Haftpflicht (Nürnb*rger) einmal telefonisch zu diesem Thema befragt, Aussage war:

In der privaten sind mitversichert: bis 2,5 Kg unmotorisiert unabhängig von Höhe mit zustimmung/Genehmigung des/der Grundstückeigentümer(s), auf bzw. über deren Gelände geflogen wird.

Alles andere bedingt eine spezielle "Modellflughaftpflicht". Vor allem, sobald ein Motor dran ist...

Gruß, Ipu


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.04.2006, 10:06 
ich hab letzten donnerstag meinen vers.-vertreter(debeka) angerufen:
via haftpflicht ist alles ferngesteuertes bis 15km/h abgedeckt...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.04.2006, 10:46 
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"Pour le Mérite" Träger
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Registriert: 23.01.2006, 21:48
Beiträge: 1909
Wohnort: UL
Hm... also ich hatte damals (Januar diesen Jahres) bei meiner Haftpflicht nachgefragt und es hiess Modellflug kostet 80€ im Jahr extra.
Das mit >30m gilt afaik nur für Drachen, d.h. ab 30m Schnur sind auch die versicherungspflichtig. Aber motorisierte Modelle sind glaub ich gleich versicherungspflichtig. Im Grunde ist es aber egal, genauso wie das mit den 15km/h. Theoretisch kannst du mit dem Heli mehrere 100m hoch fliegen und auch mehr als 15km/h schnell, also ich könnte mir gut vorstellen, dass Versicherungen dann aus diesem Grund die Zahlung verweigern, wenn etwas passiert.
Zum Thema extra Thread, s. http://www.iphpbb.com/board/ftopic-5894 ... -2202.html
Eine andere Seite, die das imo gut erklärt ist http://www.rc-network.de/magazin/artike ... 01-00.html

Grad noch mal zu den 30m.. also laut Gesetz müssen jetzt alle Luftfahrzeuge versichert werden, als solche gelten:
Zitat:
(2) Luftfahrzeuge sind
...
9. Flugmodelle
...
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

Also Flugmodelle werden extra geführt und gehören damit wohl nicht zu den sonstigen Luftfahrzeugen ab 30m. Inwiefern jetzt ein Drachen als Flugmodell zählt weiss ich aber nicht ;)


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.04.2006, 11:18 
hier die pdf wo alles steht
http://dmfv.de/formular/06946_DMFV_Versicherung.pdf


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