Damit wir nicht boxende Schornsteinfeger im Tunnel beobachten, hab' ich mal in meinen Dokumenten gekramt und so einige für dieses Thema zutreffende Schriftstücke wieder zu Tage gefördert.
Es ist nun schon ein wenig her, dass ich diesen ganzen Krempel gebraucht habe, das Zeug kann aber als Hinweis gelten, in welche Richtung der Zug fährt. Da gibt's z. B. die TA Lärm (Technische Anleitung Lärm), die für verschiedene Ortslagen die Immissionsgrenzen festlegt.
Die Grundlage bildet dabei das sogenannte Bundes-Immissionsschutzgesetz dessen Auslegung im Rahmen von Verwaltungsvorschriften erfolgt. Diese können in Ländern und Gemeinden andere Ausprägungen haben.
Man sollte das ganze allerdings nur als Richtwert betrachten, da es in den Regelungen in erster Linie um den Betrieb bzw. die Genehmigung (von irgendwie gearteten) Anlagen geht. An manchen Punkten muss man dann auch z. B. die StVO zu Rate ziehen, die auch einen Teil zur Belästigung der Umwelt enthält.
Die vorgenannten Regelungen habe ich aufgeführt, da dort auch die Messverfahren beschrieben sind, die zur Anwendung kommen, wenn es um die Beurteilung der Lärmbelästigung/Immission geht.
So, reicht das
Wie Jack ja schon treffend bemerkt hat, sind wir in Deutschland - also weiter!
Bei Beurteilung der Situation vor Ort kommt noch das Nachbarschaftsrecht zur Wirkung uuuuund latürnich das Umweltbundesamt mit einigen Fachartikeln und dem "TATÄÄ, jetzt kommt's" dem "Interdisziplinären Arbeitskreis zur Beurteilung von Lärmwirkungsfragen" der seine Erkenntnisse in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung veröffentlicht.
So, jetzt habe ich alles rausgelassen, was ich zu dem Thema noch im Hinterkopf hatte - sofern Fragen bestehen, die Schlagworte stehen jetzt alle im Text, nach denen man dann mal Googeln kann. Die Dokumente, die ich habe, könnten zwischenzeitlich aktualisiert worden sein.
Ach so, eventuell könnte man noch in den gängigen Rechtsprechungsdateien (ja sowas gibt's) unter den Schlagworten "Lärmbelästigung durch RC-Modelle" oder ähnlich sinnigen Überschriften nach aktuellen Urteilen suchen. (Kann doch nicht sein, dass nicht mindestens ein Michel in der Sache schon einmal geklagt hätte). Aber dann bitte auch richtig bewerten, denn es ist schon wichtig, wer, wo und in welcher Instanz geurteilt hat.....