Der Kandidat hat einen Elektroheli unter 5 Kilo,
steht auf einem Feldweg und fliegt über einer gemähten Wiese, die er aber (noch) nicht betritt.
"Sie dürfen hier nicht fliegen!" Sagt ein Jagdpächter.
"Ich darf mit
diesem Modell überall
fliegen." (fliegen, nicht landen!)
"Sie müssen diesen Ort verlassen und sich einen Verein suchen!"
"Sagen Sie mal, welchen Teil von "überall" haben Sie denn nicht verstanden? Und wenn sie noch eine einzige Aufforderung dieser Art aussprechen, zeige ich Sie wegen Amtsanmaßung an."
Ende der Debatte.
So oder so ähnlich sollte es eigentlich aussehen - theoretisch.
Hier die Grundlagen dazu:
wiki hat geschrieben:
Aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 geht hervor, dass RC-Helis (und andere Modellflugzeuge)
...
als Elektro-RC-Helis überall geflogen werden dürfen
Ferner....
wiki hat geschrieben:
Ein Jagdpächter hat kein Bestimmungsrecht (wenn er es behauptet er dürfe jemand vertreiben wäre das Amtsanmaßung)
Das trifft im Grunde für jeden so zu, ausser für die Polizei. Die wiederum kann euch zwar vertreiben, aber wenn dazu keine rechliche Grundlage besteht (Und das wäre hier auch nicht der Fall), würde sie Amtsmissbrauch begehen. Wir bemerken den feinen Unterschied, ja? Amtsanmaßung betreibt der eine, Amtsmissbrauch der andere,
solange wir nur den
Luftraum benutzen.
Pech nun, wenn wir ausserhalb des Weges notlanden müssen und unseren Heli vom Grundstückseigentum Anderer bergen müssen. In dem Fall müssen wir das gute Teil erstmal liegen lassen und den Besitzer um Erlaubnis fragen. Doch wie schon geschrieben wurde, ist das alles andere als leicht. Und da es im deutschen Recht afaib auch für alles eine Verhältnissmäßigkeitsklausel gibt, liege ich sicher nicht falsch wenn man versucht, die Problematik mit Verstand zu lösen:
Wenn über den Feldern geflogen werden soll, versucht das möglichst über WIESEN zu tun und möglichst über denen, die geradeerst abgeerntet wurde.
Wenn ihr nun die Wiese betretet und der Besitzer hat was dagegen (ihr könnt sicher sein, irgendwer verpfeift euch schon an den, wenn ihr öfters als 2x dort fliegt), soll er doch bitte den verursachten Schaden beziffern, den ihr dann selbstverfreilicht begleichen werdet. Und sogar ihm sollt es dann schwerfallen, den Schaden auf einer frisch gemähten Wiese zu beziffern, zumal er wirklich alle Register ziehen muss, euch zu beweisen, dass ihr mehr Schaden verursacht als sein eigener Trecker, mit dem er die Wiese eben noch gemäht hatte.
Kurzum: Wenn ihr euch halbwegs intelligent dabei anstellt und aufrichtig anerkennt, dass ihr über dem Besitz anderer euer Hobby betreibt und daher möglichst geringen bis gar keinen Schaden verursacht, dann sollte es auch keine Probs geben. Und wenn doch, muss dann erstmal der Andere beweisen, dass ihr Nachweislich Schaden verursacht hattet.
Ausser der Sache wegen der widerrechtlichen Grundsstücksbetretung. Doch auch hier wäre sicher jeder Kadi milde gestimmt, wenn ihr ihm klar macht, dass es fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, in weitem Umkreis die jeweiligen Besitzer der momentan kurzgeschorenen Wiesen ausfindig zu machen. Wiegesagt: da dürfte man mit der Verhältnismäßigkeitsklausel viel erreichen, vorausgesetzt, man verursacht tatsächlich keinen bezifferbaren Schaden.
Generell: es gibt einen Zeitraum, wo Felder ganz offiziell betreten werden _dürfen_, nämlich ausserhalb der Ertragsperiode. Ich glaube, April bis Oktober oder so. Das heißt: es geht also nicht an, dass man Personen generell den Zutritt in den Fluren verweigert. Und innerhalb der Ertragsperiode sind zumindest Brachen und frisch abgemähte Wiesen ein Bereich, wo man - sachlich betrachtet - wohl keinen Schaden anrichtet.
Dazu kommt noch: Wer nen Heli fliegt, braucht die Wiese ja nicht zu betreten. Der Luftraum darüber steht euch ja frei, den _darf_ euch _niemand_ ohne besonderen Grund verweigern. Solange der heli also schön brav immer auf dem Flur-Weg startet und landet, gibbs auch nix zu beanstanden. Weder vom Bauer, noch vom Jagdpächter.
In der Praxis hingegen ist es immer etwas schwierig. Wenn da einer kommt, der es gewohnt ist, Leute zu verscheuchen und nur allzugerne denkt, er sei der verlängerte Arm des Gesetzes, kommt es unweigerlich zum konflikt, wenn man auf sein Recht pocht. Man muss dann selber für sich ausmachen, welchen Weg man gehen will. Ob es das wert ist, ab jetzt ständig als Zielscheibe dienen zu wollen oder ob man einfach doch den umständlichen Weg geht und einen bauer ausfindig macht, der es einem explizit erlaubt, über seinen
Wiesen zu fliegen.
An dieser Stelle auch ein Apell an euch: ich lese hier immer wieder von Flügen über Getreidefeldern, weil die ja so schön materialschonend sind.
Aber Fakt ist halt auch: hier richtet das Bergen des Heli einen bezifferbaren Schaden an! Und da man ja nicht nur einmal pro Saison über diesem Akker übt und nicht jede Landung ene geplante ist, kann ich gut verstehn, wenn das in naher Zukunft bei den landwirten die Runde macht! Wenn das erstmal der Fall ist, kann man dieses Rad nie wieder zurückdrehen und man wird die Bauern mit der Lupe suchen müssen, die einem dann noch eine Erlaubnis einräumen.
Ich meine: wenn man hier von vorneherein Verständnis aufbringt für die Problematik (die durchaus vorhanden ist), hat man es grundsätzlich leichter.
Schlussendlich: was immer ich hier schrieb, stellt es nur meine Gedankengänge zum Thema dar, keineswegs eine Rechtsgrundlage. Hierzu fehlt mir definitiv die Kompetenz.