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BeitragVerfasst: 23.06.2008, 22:10 
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Also hier in Berlin habe ich mit dem Heli noch keine Probleme gehabt,es haben sich auch schon einige beschwert die ich dann auch bat ihrem wunsch nachzukommen und die Polizei/Ordnungsamt zu rufen.Dabei kahm heraus das sie mir nicht untersagen können mein "Spielzeug" bis 22:00 Uhr im park fliegen zu lassen und die Herrschaften welche die Polizei/Ordnungsamt gerufen hatten einfach nur Dumm aus der Wäsche schauten :lol: Anders wars heute bei meinem 1:6er Buggy da hat auch wieder jemand das Ordnungsamt bemüht was mich dann auch 10€ Verwahrngeld wegen Ruhestörung und nicht beachten der Brandschutz verordnung kostete.Eingesehen habe ich dies zwar nicht (Brandschutzverordnung) aber naja 10€ bezahlt und mit dem Auto nach Hause gefahren (Ich wohn 2min von da) habs Auto aber nicht getragen sondern schön zwischen den Blöcken nach hause gefahren :twisted:


Also macht euch nicht wirklich den Kopf um Leute die Zuhause bei Ihren Frauen nix zu sagen haben und dann den Sheriff raushängen lassen :) Ich ingorier diese Leute einfach nur noch solange sie mir nicht in die Flugbahn laufen.



Gruss Jens

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Verfasst: 23.06.2008, 22:10 


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BeitragVerfasst: 24.06.2008, 08:42 
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Bruchpilot
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FirstLady hat geschrieben:
also ich ärgere mich mit dieser thematik auch gerade rum.

...

also werde ich mich diese woche wohl mal auf eine horrortour durch die stadt freising machen udn versuchen rauszufinden welchen bauern die ganzen felder und wiesen gehören, die für mich in frage kämen. hoffe die stadt gibt mir da auskunft. diesen mistweg machen müssen....
...
lg
Simone


damit der Weg nicht zu lang wird... Im Grundbuch sind die Flurstücke ausgewiesen und nummeriert. Man kann dann auch feststellen, wer Besitzer bzw. Eigentümer ist. Ich glaube, eine Kopie kostet Geld - Einsicht geht so...

Ich glaube allerdings, dass ich mir die "Mühe" nicht machen würde. Solange man auf einem Wirtschaftsweg bleibt, bzw von einer angrenzenden Wiese aus startet und landet und dem Bäuerlein nicht durch seine Saat latscht....Getreide plättet oder Rübenweitwurf macht :wink:
und ich mir nicht deshalb die Zähne von seinem Rottweiler aus dem Hintern ziehen lassen muß...sollte doch eventuell eine freundliche Ansprache das Feldherrn reichen. Meckert dieser dann doch, kann man ja immer noch gehen :cry:

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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 11:16 
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hi

also ich hab gerade ne halbe stunde quer durch ämter telefoniert....gottseidank ham wir ne flatrate... :x

also man muss zum vermessungsamt mit nem plan gehen und zeigen wo das feld ist. dann muss man wohl was zahlen damit die einem die grundstücksnummer geben.
mit dieser nummer geht man dann zum grundbuchamt, muss denen erzählen WARUM man das wissen will (weil die grundstückseigentümer nämlich eigentlich unter geheimhaltung stehen und man sonst umsonst gezahlt hätte) und DANN fragen die leute vom amt den grundstücksbesitzer ob es ihm recht ist dass man mir seine nummer gibt.

und wenn ich bis dahin noch nich mumifiziert in der wartehalle sitze dann bekomme ich unter umständen endlich einen namen an den ich mich wenden kann....

also mal ganz ehrlich.... ich denke auch, dass ich mir das NICHT antue!

ich werd es einfach auf gut glück versuchen....

so ein witz die deutsche spiesser-kack-bürokratie....könnt mich nur ärgern... :twisted:

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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 11:27 
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Würd ich mir auch nicht antun...
WENN der Besitzer vorbei kommt kannst du ihn ja fragen, es ist ja nicht so dass du dort dein Zelt aufstellst und nen Lagerfeuer anzündest. (Land kaputt machen...) :roll:


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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 11:27 
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Ich würd´an Deiner Stelle einfach dort fliegen.
Irgendwann kommt mal ein Bäuerchen vorbei und pflügt, mäht, düngt :mrgreen: ,
oder ähnliches, dann kannst Du ihn ja fragen.
Als Mädel hast Du seehr gute Chancen auf ne positive Antwort :wink: .

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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 12:40 
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naja mal sehen, hoffe mal da funktioniert mein frauenvorteil auch... :lol:

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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 14:27 
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Ganz lieb anschauen, dann hast Du schon gewonnen. :wink:

Bei uns gibt es da, weil kaum Heliflieger unterwegs sind, wenig Probleme.
Es sei denn ich lass den 50er von der Leine, das führt dann schon mal zum Murren.

Aber der Dicke und ich haben so unsere "Geheimplätze". Da stört uns keiner hehehe.... :mrgreen: :mrgreen:

Gruß

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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 14:32 
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Hi
Da ich auch eine Schrebergartenbesitzer bin kann ich dir da nur sagen das die meisten Schrebis da ganz eigen sind und meist auf die Ruhezeiten Pochen. Das heisst hier in NRW das ab 18:00 Uhr Ruhe zu sein hat auch die Mittagszeit(13-15 Uhr) ist Tabu.Das gild natürlich nur wenn dein Flugplatz zum gelände gehört.

Gruß
Andreas

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Alu Heckrohr und Heckrotoreinheit(vom DF60B)
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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 21:05 
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Bruchpilot
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Wohnort: München
FirstLady hat geschrieben:
hi

also ich hab gerade ne halbe stunde quer durch ämter telefoniert....gottseidank ham wir ne flatrate... :x


Hi Leute;
Simone war heute nicht die Einzige, die die Telefone der Ämter gequält hat. :n102:
Ich hab heute auch versucht eine klare Aussage bezüglich Platznutzung und Ruhestörung zu bekommen. :n83: Dank Flatrate war´s kein Problem.

Also bei mir in München ist ungefähr folgendes rausgekommen.
- Das KVR meinte das Luftfahrtamt Südbayern sei dafür der richtige Ansprechpartner.
Dort war natürlich der für Fluglärmverantwortliche heute nicht da. Aber man kann sich nicht vorstellen, das für Modellflugzeuge das Luftfahrtamt zuständig sein. Die sind eher für die richtigen Flugzeuge und Hubschrauber zuständig. :n31:

Ich soll es doch mal bei der Polizei probieren.
- Bei der für "meinen" Flug- und Schwebebereich zuständigen Polizeiinspektion angerufen. :n27:
Die meinten,
a) Ruhestörung grundsätzlich erst ab 22.00 Uhr
b) wenn jemand die Polizei ruft, dann kommen Sie vorbei, hören und schauen sich das an, und entscheiden vor Ort, ob das "normaler" Lärm ist oder nicht. Wenn dann einer der beiden Parteien nicht damit einverstanden ist, dann muß das im schlimmsten Fall halt über ein Gerichtsurteil entschieden werden.
Aber so weit sollte es dann doch nicht kommen, oder?
c) Die Ruheregelung des Schrebergartenkolonie kann von der allgemeinen Ruheregelung ggf. abweichen, je nachdem, wie es in der dortigen Satzung geregelt ist. Nicht nur in sondern ggf. auch außerhalb dieser Sgk. :toto:
Die Polizei meinte, ich soll doch mal beim KVR den für diese Wiese Zuständigen ausfindig machen und nachfragen ob er was gegen das Überfliegen hätte.
- Im KVR meinten Sie, das kommt auf den Besitzer dieser Fläche an.
Bei meinem Fall könne das z.B. die Stadt, das Land, die Parkverwaltung, ... sein. (Ich fliege etwas außerhalb des Nymphenburger Parks) :n95:

Fazit meines Telefonathalbmarathons:
"Lass dich überraschen." gem. Rudi Karell. :n86: :n53:
Da gab´s doch mal bei Asterix und Obelix ne Szene, in der die beiden in einer römischen Behörde was erledigen sollten. So war das heute, nur dass ich nicht laufen musste. :lol:

Ich geh halt noch etwas weiter weg von der SGK und hoff das Ruhe ist.

Gruß aus München
George

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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 21:19 
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....Einigkeit und Recht und Ämter für das .....BildBildBild

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Gruß Ronny

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BeitragVerfasst: 25.06.2008, 23:53 
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Wohnort: nähe Ludwigshafen/Rhein
Nicht vergessen dürft ihr auch das Bergungsrecht!Falls euer Heli mal ungewollt runter kommt dann muss euch zb:wenn es über einen Feld war der Bauer Dieses Recht gewähren.Aber er kann euch den dabei entstandenen Schaden zb:Saat nieder getrammpelt oder ähnliches in Rechnung stellen.Zumindest hab ich es so mal erzählt bekommen.

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BeitragVerfasst: 26.06.2008, 11:48 
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Beiträge: 798
Wohnort: Freising
hi

ja das mit dem bergen stimmt.
der eigentümer des frundstücks MUSS euch das recht gewähren euer modell zu bergen, wenn er das verweigert könnt ihr das gerichtlich durchsetzen. und wenn das modell dadurch auch noch schaden nimmt (durch das verweigern) dann könnt ihr eine schadensersatzklage machen!

http://wiki.rc-heli.de/index.php/Rechte_und_Pflichten

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BeitragVerfasst: 26.06.2008, 13:20 
Der Kandidat hat einen Elektroheli unter 5 Kilo,
steht auf einem Feldweg und fliegt über einer gemähten Wiese, die er aber (noch) nicht betritt.

"Sie dürfen hier nicht fliegen!" Sagt ein Jagdpächter.

"Ich darf mit diesem Modell überall fliegen." (fliegen, nicht landen!)

"Sie müssen diesen Ort verlassen und sich einen Verein suchen!"

"Sagen Sie mal, welchen Teil von "überall" haben Sie denn nicht verstanden? Und wenn sie noch eine einzige Aufforderung dieser Art aussprechen, zeige ich Sie wegen Amtsanmaßung an."

Ende der Debatte.
So oder so ähnlich sollte es eigentlich aussehen - theoretisch.
Hier die Grundlagen dazu:

wiki hat geschrieben:
Aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 geht hervor, dass RC-Helis (und andere Modellflugzeuge)

...

als Elektro-RC-Helis überall geflogen werden dürfen


Ferner....

wiki hat geschrieben:
Ein Jagdpächter hat kein Bestimmungsrecht (wenn er es behauptet er dürfe jemand vertreiben wäre das Amtsanmaßung)


Das trifft im Grunde für jeden so zu, ausser für die Polizei. Die wiederum kann euch zwar vertreiben, aber wenn dazu keine rechliche Grundlage besteht (Und das wäre hier auch nicht der Fall), würde sie Amtsmissbrauch begehen. Wir bemerken den feinen Unterschied, ja? Amtsanmaßung betreibt der eine, Amtsmissbrauch der andere, solange wir nur den Luftraum benutzen.

Pech nun, wenn wir ausserhalb des Weges notlanden müssen und unseren Heli vom Grundstückseigentum Anderer bergen müssen. In dem Fall müssen wir das gute Teil erstmal liegen lassen und den Besitzer um Erlaubnis fragen. Doch wie schon geschrieben wurde, ist das alles andere als leicht. Und da es im deutschen Recht afaib auch für alles eine Verhältnissmäßigkeitsklausel gibt, liege ich sicher nicht falsch wenn man versucht, die Problematik mit Verstand zu lösen:

Wenn über den Feldern geflogen werden soll, versucht das möglichst über WIESEN zu tun und möglichst über denen, die geradeerst abgeerntet wurde.
Wenn ihr nun die Wiese betretet und der Besitzer hat was dagegen (ihr könnt sicher sein, irgendwer verpfeift euch schon an den, wenn ihr öfters als 2x dort fliegt), soll er doch bitte den verursachten Schaden beziffern, den ihr dann selbstverfreilicht begleichen werdet. Und sogar ihm sollt es dann schwerfallen, den Schaden auf einer frisch gemähten Wiese zu beziffern, zumal er wirklich alle Register ziehen muss, euch zu beweisen, dass ihr mehr Schaden verursacht als sein eigener Trecker, mit dem er die Wiese eben noch gemäht hatte.

Kurzum: Wenn ihr euch halbwegs intelligent dabei anstellt und aufrichtig anerkennt, dass ihr über dem Besitz anderer euer Hobby betreibt und daher möglichst geringen bis gar keinen Schaden verursacht, dann sollte es auch keine Probs geben. Und wenn doch, muss dann erstmal der Andere beweisen, dass ihr Nachweislich Schaden verursacht hattet.

Ausser der Sache wegen der widerrechtlichen Grundsstücksbetretung. Doch auch hier wäre sicher jeder Kadi milde gestimmt, wenn ihr ihm klar macht, dass es fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, in weitem Umkreis die jeweiligen Besitzer der momentan kurzgeschorenen Wiesen ausfindig zu machen. Wiegesagt: da dürfte man mit der Verhältnismäßigkeitsklausel viel erreichen, vorausgesetzt, man verursacht tatsächlich keinen bezifferbaren Schaden.

Generell: es gibt einen Zeitraum, wo Felder ganz offiziell betreten werden _dürfen_, nämlich ausserhalb der Ertragsperiode. Ich glaube, April bis Oktober oder so. Das heißt: es geht also nicht an, dass man Personen generell den Zutritt in den Fluren verweigert. Und innerhalb der Ertragsperiode sind zumindest Brachen und frisch abgemähte Wiesen ein Bereich, wo man - sachlich betrachtet - wohl keinen Schaden anrichtet.

Dazu kommt noch: Wer nen Heli fliegt, braucht die Wiese ja nicht zu betreten. Der Luftraum darüber steht euch ja frei, den _darf_ euch _niemand_ ohne besonderen Grund verweigern. Solange der heli also schön brav immer auf dem Flur-Weg startet und landet, gibbs auch nix zu beanstanden. Weder vom Bauer, noch vom Jagdpächter.

In der Praxis hingegen ist es immer etwas schwierig. Wenn da einer kommt, der es gewohnt ist, Leute zu verscheuchen und nur allzugerne denkt, er sei der verlängerte Arm des Gesetzes, kommt es unweigerlich zum konflikt, wenn man auf sein Recht pocht. Man muss dann selber für sich ausmachen, welchen Weg man gehen will. Ob es das wert ist, ab jetzt ständig als Zielscheibe dienen zu wollen oder ob man einfach doch den umständlichen Weg geht und einen bauer ausfindig macht, der es einem explizit erlaubt, über seinen Wiesen zu fliegen.

An dieser Stelle auch ein Apell an euch: ich lese hier immer wieder von Flügen über Getreidefeldern, weil die ja so schön materialschonend sind.
Aber Fakt ist halt auch: hier richtet das Bergen des Heli einen bezifferbaren Schaden an! Und da man ja nicht nur einmal pro Saison über diesem Akker übt und nicht jede Landung ene geplante ist, kann ich gut verstehn, wenn das in naher Zukunft bei den landwirten die Runde macht! Wenn das erstmal der Fall ist, kann man dieses Rad nie wieder zurückdrehen und man wird die Bauern mit der Lupe suchen müssen, die einem dann noch eine Erlaubnis einräumen.

Ich meine: wenn man hier von vorneherein Verständnis aufbringt für die Problematik (die durchaus vorhanden ist), hat man es grundsätzlich leichter.

Schlussendlich: was immer ich hier schrieb, stellt es nur meine Gedankengänge zum Thema dar, keineswegs eine Rechtsgrundlage. Hierzu fehlt mir definitiv die Kompetenz.


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BeitragVerfasst: 26.06.2008, 15:38 
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Bruchpilot
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:bravo: :bravo: :bravo: :win

so isses Jack

Bei der Diskussion über Richter, die so etwas beurteilen/entscheiden sollen, ist noch zu bedenken, wieviel Freude man Ihnen damit bereitet, dass sie sich mit so einem "Käse" befassen müssen. Da kann ein Schuss für einen, der sich im Recht glaubt, auch mal schnell nach hinten losgehen.

Drum Merke: "Je läppischer der Streitwert, desto ärgerlicher der Richter"

Bei unserer "Prozessflut" mit ähnlich "wichtigen" Dingen, wird versucht den Tisch auch schnell mal ohne Verfahren zu räumen. Für eine Verhandlung müssen auch erst einmal einige Voraussetzungen erfüllt sein. Bis dahin wird jeder Jurist versuchen, eine außergerichtliche Entscheidung herbei zu führen.

Auch in einer Verhandlung wird immer versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen (Rechtsteilung, Schuldteilung, Kostenteilung)

Ich hör an dieser Stelle damit mal auf, sonst wird's 'n Roman...

Was "lernt" uns das also????
    Wer viel fragt, bekommt viele (und manchmal unnütze) Antworten.
    Das beste Verhalten ist das eigene Wohlverhalten, gegenseitiges Verständnis hilft einander im Umgang
    Nicht jeder selbsternannte "Sheriff" ist auch einer, die Kunst besteht offenbar darin, ihm mit Stil die Luft rauszulassen
    Manchmal kann "das Feld räumen" eine gute Alternative sein, die unserer gemeinsamen Sache dient.
    Teamwork hilft: wenn man sich anschaut, welche interessanten Aspekte hier so diskutiert wurden - klasse :bravo:


In dem Sinne: tschö wo...

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