Rein rechtlich ist die Sache imho ganz einfach: Es ist deren Logo und die haben das Recht zu entscheiden, wo das draufklebt.
Bei Modellnachbauten, wo deren Logo draufbebbt, ist die Sache dann wieder interessant. Denn die können uns (Privaten) nicht einfach verbieten, deren F1-Weltmeisterauto nachzubauen. Das ist Hobby, das ist Freizeit. Wenn du nun aber mit dem F1 auf öffentlichen Veranstaltungen auftauschst und da auch noch Geld im Spiel ist, schauts eventunül wieder anders aus. Verbieten können sie es immer noch nicht, aber sie könnten auf Lizenzen für die Benutzung pochen. Aber das weiß ich nicht so sicher.
Im Falle Schirm ist es einerseits so, dass es kein Nachbau ist. Du darfst da nicht einfach einen Mercedes-Stern auf deine Modelle beppen, nur weil du den Stern so stylish findest. Selbiges trifft auf den Redbull-Helm zu. Darfste nicht. Weil kein Nachbau. Ausser du kannst nachweisen, dass so ein Helm irgendwo genau so in Originalgröße existiert. Dann könnte es gehen.
Jetzt ist es an dir, Chancen und Risiken abzuwägen. Hättste das Teil nur in deinem stillen Kämmerlein, würde das keine Sau interessieren. Da du aber den Schirm durch deinen Baubericht, die Fotos darin und die Filme an die Öffentlichkeit gebracht hast, steigen die Chancen erheblich, dass ein abmahngeiler Rechtszerpflücker drüberstolpert.
Allerdings gibt es zumindest bei uns einen Paragraphen gegen die Abmahnabzocke: Im Sinne der Schadensvermeidung ist er gezwungen, dich erst zu informieren und zur Unterlassung aufzufordern. Kommst du dem nicht fristgerecht nach, hat er dich allerdings am Arsch und du musst blechen.
Bin kein Rechtsexperte, aber das it es, was bei mir hängen blieb. Als Fazit kannst du wenigstens das mitnehmen: Es ist zumindest bedenklich und speziell bei R.B. bist du besser gut informiert. Die sind da bekanntermaßen seeeehr merkwürdig drauf, um es mal milde zu formulieren.