Sag mal, hast Du beim Kauf eine Rechnung bekommen? Und kanst Du irgendwie belegen, dass Du das Teil schon mehr als 2 mal eingeschickt hast? Dann hat der Verkäufer keine Chance sich da raus zu winden. Das ist Gesetz. Wenn Du eine Rechnung hast, besteht ein Kaufvertrag, das Bedeutet, dass der Verkäufer die Möglichkeit haben muß nachzubessern. Wenn er das, wie in Deinem Falle nicht kann, oder nicht tut, hast Du die gesetzlich zugesicherte Möglich den Kaufvertrag zu wandeln. Der Verkäufer ist dann verpflichtet den Kaufpreis zurück zu erstatten. Wenn Du keine Rechnung hast, oder nicht belegen kannst schon mehrmals wegen Nachbesserung eingeschickt zu haben (Vielleicht gibt es ja Begleitschreiben, wo drinsteht was er repariert haben will ?!?) - siehst Du auch mit 15 Jahren alt aus
Dann gibt es nur die Möglichkeit die Kiste wieder einzuschicken - diesmal mit Einlieferungsschein - und dann nach dem dritten mal zu randalieren.
Nebenbei: Wenn der hinterher nicht mehr reagiert kannst Du auch versuchen eine Anzeige wegen Betrug zu machen - Die Kosten trägt die Staatsanwaltschaft - man kann die dann nicht einmal mehr zurückziehen. Muß man ja nicht machen,
kann als Drohung aber sehr hilfreich sein
Gruß
Martin